b VO zum StG statuierten Kriterium, dass Steuerpflichtige, die mit Angehörigen, für die sie sorgen, in gemeinsamem Haushalt leben, eine neue Hürde eingeführt, die über die Zulassung einer grundsätzlich im Steuergesetz gewährten Abzugsmöglichkeit entscheidet und die im Steuergesetz als solche nicht vorgesehen ist. Auch wenn nicht ohne Not in die Rechtsetzungskompetenz eingegriffen wird, so sagt die herrschende Lehre dennoch, dass im Abgabe- und Steuerrecht die Rechte der Privaten höher zu gewichten sind (vgl. Urteil des Kantonsgericht, a.a.O., E. 9). Ausserdem ist festzuhalten, dass der Wortlaut der Bestimmung von § 29 Abs. 1 lit.