Die Delegationsnorm muss in einem Gesetz im formellen Sinn enthalten sein. Sie muss sich auf eine bestimmte, genau umschriebene Materie beschränken und die Grundzüge der delegierten Materie, d.h. die wichtigen Regelungen, müssen in einem Gesetz im formellen Sinne umschrieben sein (vgl. BGE 118 Ia 305 E. 2b; Häfelin/Müller/Uhlmann, a.a.O. S. 85 N 404 ff.; Tschannen/Zimmerli, a.a.O, § 19 N 35; Urteil des Kantonsgerichts, a.a.O., E. 4.2.2). 6. Es bedarf der Auslegung der höherrangigen Norm (§ 29 Abs. 1 lit. a StG) als auch der untergeordneten Norm (§ 3 Abs. 1 lit.