Mit definitiver Veranlagungsverfügung Staatssteuer 2006 vom 24. Januar 2008 wurde der Pflichtigen u.a. der geltend gemachte Abzug für Mehrkosten der Verpflegung in Höhe von Fr. 3'000.-- mit der Bemerkung "Abzug nur für Steuerpflichtige, die mit Angehörigen, für die sie sorgen, in gemeinsamem Haushalt leben" gestrichen. 2. Dagegen erhob die Vertreterin der Pflichtigen mit Schreiben vom 21. Februar 2008 Einsprache mit dem Begehren, die Veranlagungsverfügung vom 24. Januar 2008 sei aufzuheben und das steuerbare Einkommen sei gemäss Selbstdeklaration festzulegen.