Im Steuerrecht gibt es eine Mitwirkungspflicht für die Pflichtigen gegenüber den Einschätzungsbehörden. Die Steuererklärungsoder Deklarationspflicht ist die wichtigste Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen. Die Steuererklärung dient der Feststellung des für eine vollständige und gesetzmässige Veranlagung notwendigen Sachverhalts. Sie ist in erster Linie eine Wissenserklärung des Steuerpflichtigen, doch stellt sie auch insoweit eine Willenserklärung dar, als sie ein Antrag auf Veranlagung nach der Steuererklärung enthält.