Die Ehefrau habe gemäss der übergebenen Bestätigung erst ab Mitte März 1998 effektiv wieder gearbeitet. Im ersten Halbjahr 1998 habe sie nur im Extremfall für ein paar Stunden in dem vom Ehemann übernommenen Restaurant ausgeholfen. Es sei heute nicht mehr nachvollziehbar, wieso der damalige Buchhalter bei der G. Einkommen für das ganze Jahr deklariert habe. Infolge Geschäftsaufgabe im Kanton Y., Arbeitslosigkeit im Jahre 1997, Wiederbeginn mit Restaurantübernahme (inkl. Umzug) und Wechsel der Treuhandfirma sei in der genannten Zeit viel Administration nicht erledigt worden.