Unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse sei die Busse auf 100% der Nachsteuer festzulegen. 3. Mit Schreiben vom 20. Juli 2005 erhob der Vertreter der Pflichtigen Einsprache gegen diese Verfügung mit den Begehren, die Steuern seien neu zu berechnen und die Busse zu erlassen, da bei der Berechnung der Steuern 1999/2000, basierend auf den Einkommen der Jahre 1997/1998, für das Jahr 1997 ein Lohn von Fr. 81'191.00 berücksichtigt worden sei, obwohl sowohl der Ehemann als auch die Ehefrau in diesem Jahr nachweislich nicht gearbeitet hätten. Die Ehefrau habe gemäss der übergebenen Bestätigung erst ab Mitte März 1998 effektiv wieder gearbeitet.