2.Mit Verfügung vom 24. Juni 2005 erhob die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft zur Staatssteuer 1998 bis 2001 bei den Pflichtigen Nachsteuern in Höhe von Fr. 9'595.15 sowie Bussen in Höhe von Fr. 9'595.15 resp. zur Gemeindesteuer 1998 bis 2001 Nachsteuern in Höhe von Fr. 4'934.65 sowie Bussen in Höhe von Fr. 4'934.65 resp. zur Fürsorgesteuer 1998 bis 2000 Nachsteuern in Höhe von Fr. 504.75 sowie Bussen in Höhe von Fr. 504.75. Zur Begründung wurde ausgeführt, die Ehefrau sei schon seit Januar 1998 erwerbstätig gewesen, wobei sie ihr Einkommen nicht deklariert habe.