Das im Jahre 1998 erzielte Einkommen wurde mit Fr. 53'792.00 beziffert. In der Periode 1999/2000 sowie 2001 wurden die Ehegatten amtlich veranlagt, wobei lediglich beim Ehemann ein Einkommen berücksichtigt wurde. Mit Schreiben vom 19. August 2004 leitete die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft ein Nach- und Strafsteuerverfahren ein. Dabei wurde den Pflichtigen u.a. mitgeteilt, dass ihnen eine Busse nach § 151 StG auferlegt werde.