a DBG selbst bei einer allfälligen Verfassungswidrigkeit angewendet werden. b) Selbst wenn in casu die Verfassungsmässigkeit der infragestehenden Bestimmung geprüft werden könnte, wäre aber von einer solchen «seltenen Konstellation» gemäss des Entscheides «Hegetschweiler» auszugehen. Eine Zinsbelastung von Fr. 100'000.-- pro Jahr ist als aussergewöhnlich hoch einzustufen, entspricht sie doch bei einem Zinssatz von 5% einer Verschuldungshöhe von zwei Millionen. Eine repräsentative Studie eines Vergleichsdienstes hat im März 2006 gezeigt, dass lediglich 16 % der Hausbesitzer mit einer Verschuldung von über einer halben Million belastet sind.