Bundesrat Kaspar Villiger sagte dazu an der Sitzung des Ständerates vom 3. März 1999 «Als die Steuerverwaltung das Modell auf der Basis von 20 000 Franken ausgearbeitet hat, sind wir der Meinung gewesen, mit diesem Betrag plus dem, was an Vermögenserträgen hinzukommt, seien die normalen Bedürfnisse der Hypothekarschuldner und derjenigen, die wegen vielleicht unglücklicher Lebensumstände einen Kredit aufnehmen müssen, abgedeckt. (…) Wenn Sie 50 000 Franken gemäss Antrag der Mehrheit nehmen, werden Sie die ganz stossenden «grossen Fische» trotzdem erwischen, weil es immer noch eine Grenze gibt. 50 000 Franken sind aber etwas viel, wie ich zugeben muss.»