Die Expertenkommission schlug einen abzugsberechtigten Freibetrag von Fr. 20'000.-- vor (vgl. Bericht der Expertenkommission, BBl 1999 Nr. 1 262.31; ). Im Verlauf der parlamentarischen Beratungen wurde dieser Betrag schliesslich auf Fr. 50'000.-- erhöht. Bundesrat Kaspar Villiger sagte dazu an der Sitzung des Ständerates vom 3. März 1999 «Als die Steuerverwaltung das Modell auf der Basis von 20 000 Franken ausgearbeitet hat, sind wir der Meinung gewesen, mit diesem Betrag plus dem, was an Vermögenserträgen hinzukommt, seien die normalen Bedürfnisse der Hypothekarschuldner und derjenigen, die wegen vielleicht unglücklicher Lebensumstände einen Kredit aufnehmen müssen, abgedeckt.