Der Begriff der Schuldzinsen ist dabei eng auszulegen. Schuldzinsen sind alle Vergütungen, welche einer Drittperson für die Gewährung einer Geldsumme zu leisten hat, sofern dieses Entgelt nach der Zeit und als Quote des Kapitals in Prozenten berechnet wird und damit nicht die Kapitalschuld getilgt wird. Unbeachtlich bleibt die für die Schuldzinsen gewählte Bezeichnung. So sind auch die in einem Kreditkartenvertrag vorgesehenen Bearbeitungsgebühren, deren Höhe von der Schuldenhöhe abhängt, wirtschaftlich als Schuldzinsen und daher als abzugsfähig zu würdigen. Unter Schuldzinsen fallen Hypothekarzinsen und auch Verspätungsbzw. Verzugszinsen.