Grundsätzlich können in der Schweiz kantonale Erlasse und Verfügungen vom Bundesgericht auf ihre Verfassungskonformität überprüft werden (vgl. Karlen: Das neue Bundesgerichtsgesetz, S. 38, 1. Auflage, Zürich 2006). Diese Verfassungsgerichtsbarkeit wird jedoch stark eingeschränkt. Sobald sich ein kantonaler Erlass auf ein Bundesgesetz stützt, ist er gemäss Art. 190 BV für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend. Dementsprechend sind solche Gesetze auch bei einer allfälligen Verfassungswidrigkeit anzuwenden.