Der Schweizer Treuhänder [ST] 2005, S. 614). So wird in der Lehre vereinzelt auch die Meinung vertreten, dass der Familienbesteuerung unterliegende Ehepaare der doppelte Grundbetrag zu gewähren ist (vgl. Duttweiler in: SteuerRevue (STR) 2000, S. 758). 4. a) Aufgrund der Similarität der Bestimmungen des StHG, des StG des Kantons Basel-Landschaft und des DBG ist davon auszugehen, dass allesamt die gleichen Rechtswirkungen erzielen sollen. Wie ausgeführt, existieren in Bezug auf den Schuldzinsenabzug für Ehegatten unterschiedliche Meinungen.