f des Basellandschaftlichen Steuergesetzes wieder. Die Beschränkung der Schuldzinsen auf den Bruttovermögensertrag gemäss § 24 StG zuzüglich eines fixen Betrags von Fr. 50'000.-- wurde durch das Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 1998 eingeführt. Grund dafür war insbesondere die Debatte über die Steuerfreiheit von Kapitalgewinnen auf beweglichem Kapitalvermögen. Der fixe Betrag gilt auch für Ehegatten, die gemeinsam veranlagt werden.