Entscheid des Steuergerichts Basel-Landschaft vom 8. Februar 2002 (06/2002) Auf einen per Telefax eingereichten Rekurs kann nicht eingetreten werden. Dem Rekurrenten ist keine Nachfrist zur Nachreichung eines original unterzeichneten Rekurses anzusetzen. 02-006 Nichteintreten auf einen per Telefax eingereichten Rekurs Aus den Erwägungen: