Es seien nur Dokumente ins Recht gelegt worden, die eine Bezahlung von Gebühren (Hafentaxen) nachweisen. Eine Besteuerung der Steuerobjekte "Einkommen und Vermögen" seien aus den Unterlagen nicht ersichtlich, weshalb von einer vorübergehenden Unterbrechung auszugehen sei. Bezüglich Steuerregisternummer des Ehemannes sei festzuhalten, dass die Ehefrau bis zur Abmeldung des Ehemannes unter seiner Steuerregisternummer geführt wurde. Danach sei der Ehemann unter der neuen Steuerregisternummer der Ehefrau geführt worden, weil er keinen neuen steuerlichen Wohnsitz begründet habe. Aus diesem Grund sei die bis zum Abmeldedatum des Ehemannes gültige Steuerregisternummer gelöscht worden.