Als neue Adresse wurde "Weltenbummler" angegeben. Die Ehefrau hingegen behielt ihren Wohnsitz in A. bis zum 15. Februar 2007 und verlegte ihn danach nach B. 2.Mit definitiven Steuerveranlagungen der direkten Bundessteuer 2005 vom 17. November 2006 wurde der Pflichtigen Einkommens- und Vermögensanteile ihres Ehemannes aufgerechnet mit dem Vermerk, "die Steuerpflicht verbleibt solange in A., bis ein neues Steuerdomizil nachgewiesen werden kann. Das Schreiben des Hafenmeisters gilt nicht als entsprechender Nachweis".