) Das Bundesgericht trat mit Urteil vom 3. Februar 2009 ([BGE] Nr. 2C.420/2008, www.bger.ch ), nicht auf die von der ESTV erhobene Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Basel-Landschaft vom 9. April 2008 ein. 07-058 Besteuerung eines ohne festen Wohnsitz im Ausland lebenden Ehegatten Sachverhalt: 1. Die Ehegatten X. und Y. wohnten bis zum 15. März 2005 gemeinsam in A. (…). Gemäss Wegzugsbescheinigung der Einwohnerkontrolle hat sich der Ehemann am 10. Januar 2005 per 15. März 2005 bei der Gemeinde A. abgemeldet. Als neue Adresse wurde "Weltenbummler" angegeben.