Gemäss Kreisschreiben (KS) der Eidgenössischen Steuerverwaltung Nr. 14 vom 29. Juli 1994, von welchen der eine im Inland, der andere im Ausland, jedoch in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, die Einkünfte des im Ausland wohnhaften Ehegatten (obwohl dieser keinen steuerrechtlichen Anknüpfungspunkt mehr zur Schweiz besitzt) zur Satzbestimmung des Einkommens des "inländischen" Ehegatten heranzuziehen. (Mit Urteil vom 9. April 2008 wies das Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft eine von der Kantonalen Steuerverwaltung gegen den Entscheid des Steuergerichts vom 6.Juli 2007 erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Steuerverwaltung ab.)