Die Rekurrentin und ihr Ehemann haben also getrennte Wohnsitze. Im Weiteren ist unbestritten, dass die Ehefrau den Ehemann immer wieder auf seinem Schiff besucht und die gemeinsame Verwendung von Mittel weiterhin fortbesteht (…). Demnach ergibt sich, dass die Ehegatten X. und Y. in der vorliegend zu beurteilenden Steuerperiode und bis zum heutigen Tag zwar über getrennte Wohnsitze verfügen, jedoch in einer rechtlich und tatsächlich ungetrennten Ehe leben. Die Steuerverwaltung hätte somit die Einkommens- und Vermögensbestandteile des Ehemannes bei der Ehefrau nicht aufrechnen, sondern lediglich zur Satzbestimmung berücksichtigen dürfen. Der Rekurs wird somit teilweise gutgeheissen.