(Mit Urteil vom 9. April 2008 wies das Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft eine von der Kantonalen Steuerverwaltung gegen den Entscheid des Steuergerichts vom 6.Juli 2007 erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Steuerverwaltung ab.) Das Bundesgericht trat mit Urteil vom 3. Februar 2009 ([BGE] Nr. 2C.420/2008, www.bger.ch ), nicht auf die von der ESTV erhobene Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Basel-Landschaft vom 9. April 2008 ein. 07-057 Besteuerung eines ohne festen Wohnsitz im Ausland lebenden Ehegatten Sachverhalt: 1.Die Ehegatten X. und Y. wohnten bis zum 15. März 2005 gemeinsam in A. (…).