Für den Einbau einer zweiten Küche in der fraglichen Liegenschaft sind im Jahr 1992 Kosten von Fr. 56'416.-- angefallen. Aufgrund der vom Rekurrenten nachgereichten Aufstellung, welche von einem Vertreter der Z. Treuhand AG unterzeichnet ist, erscheint es als erstellt, dass für den Einbau der zweiten Küche Kosten von Fr. 56'416.-- entstanden sind. Es handelt sich hierbei offensichtlich um wertvermehrende Aufwendungen. Die im Jahr 1992 angefallenen Kosten von Fr. 56'416.-- für den Einbau der zweiten Küche sind demzufolge als wertvermehrende Aufwendungen anzurechnen.