Bei der Umwandlung von steuerbefreiten Unternehmungen des Bundes oder der Kantone in eine steuerpflichtige Gesellschaft stellt sich die Frage, ob und inwieweit Verluste, welche unter dem Status der Steuerbefreiung erlitten wurden, mit Gewinnen nach der Umwandlung, d.h. nach dem Eintritt in die Steuerpflicht, verrechenbar sind. Zivilrechtlich kommen dabei die verschiedensten Vorgehensweisen, d.h. insbesondere auch die formwechselnde Umwandlung ohne Übertragung der Rechtsträgerschaft in Frage. Unabhängig von der zivilrechtlichen Vorgehensweise ist eine Verlustübernahme respektive ein Verlustvortrag ausgeschlossen.