(Mit Urteil vom 2.April 2008 hiess das Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft eine gegen den Entscheid des Steuergerichts vom 6. Juli 2007 erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde in dem Sinne gut, dass bei der direkten Bundessteuer die vor der Sitzverlegung der Beschwerdeführerin erzielten Verluste einer Verlustverrechnung zugänglich seien.) 07-056 Verrechnung des Verlustvortrags nach der Umwandlung eines steuerbefreiten Unternehmens in eine steuerpflichtige Gesellschaft Sachverhalt 1. Die Genossenschaft X. wurde am 27. November 1991 gegründet. Sie bezweckt die aktive Förderung der sparsamen und rationellen Energienutzung in privaten, gewerblichen und industriellen Bereichen.