Eine Gewährung der Verlustverrechnung der sieben der Steuerperiode vorangegangenen Geschäftsjahren würde dem Prinzip eines "Clean-Breaks" nach der Aufhebung der Steuerbefreiung, aufgrund des Eintritts des Vorbehaltes der wesentlichen Jahresgewinne, klar widersprechen. b) Bezüglich dem Begehren der Steuerpflichtigen, den verbleibenden Verlustbetrag in Höhe von Fr. 1'281'134.-- als verrechenbarer Verlustvortrag ab der Steuerperiode 2005 zuzulassen, kann aufgrund der oben gemachten Erwägungen nicht gewährt werden.