StG sind natürliche und juristische Personen sowie Handelsgesellschaften ohne juristische Persönlichkeit (…) kraft wirtschaftlicher Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig, wenn sie an im Kanton gelegenen Grundstücken Eigentum, Nutzniessung oder andere, diesen wirtschaftlich gleichzuachtende dingliche oder persönliche Rechte haben. Die Bürgergemeinde X. besitzt im Kanton Basel-Landschaft in den Gemeinden A., B. und C. Boden und Gebäude, weshalb sie kraft wirtschaftlicher Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig ist. 5. Gemäss § 131 Abs. 1 lit.