Die Pflichtigen hätten im Jahr 2005 ein steuerbares Einkommen von Fr. 63'633.--. Die Busse betrage normalerweise Fr. 300.--. Da die Pflichtigen letztmals für das Steuerjahr 2003 ordentlich veranlagt, im Jahr 2004 wie auch im 2005 amtlich veranlagt worden seien, handle es sich um einen Wiederholungsfall. Daher betrage die Busse 200% der vorherigen Busse, also Fr. 600.-- bis 800.--. Die Pflichtigen hätten zudem mit der Beschaffung von Belegen grosse Schwierigkeiten gehabt. Sie seien sich der Tragweite ihrer passiven Handlung gegenüber den Steuerbehörden nicht bewusst gewesen.