Strafminderungsgründe. 07-052 Ordnungsbusse Sachverhalt: 1. (…) Mit Bussenverfügung Staatssteuer 2005 vom 17. November 2006, wegen Nichteinreichen der Steuererklärung innert der gesetzten Frist bis zum 30. Juni 2006, wurde dem Pflichtigen eine Busse in Höhe von Fr. 4'000.-- auferlegt. 2. Mit Schreiben vom 27. November 2006 erhob die Vertreterin des Pflichtigen Einsprache gegen die Bussenverfügung Staatssteuer 2005 vom 17. November 2006 mit dem Begehren, die Bussenverfügung über Fr. 4'000.-- sei rückgängig zu machen. Zur Begründung führte er aus, der Steuerpflichtige habe es trotz Mahnungen versäumt der Steuerbehörde seine Steuererklärung für das Jahr 2005 rechtzeitig einzureichen.