Gemäss Nachfrage beim Konkursamt Binningen am 29. Januar 2008, hätte die Steuerverwaltung Basel-Landschaft ihre Forderungen im Laufe des Konkursverfahrens geltend machen müssen. Gemäss Fachstelle für Schuldenfragen des Kantons Basel-Landschaft in Muttenz und der Schuldenberatungsstelle (Plusminus) des Kantons Basel-Stadt werde bei Privatkonkurs immer pro rata temporis, d.h. für die Periode nach dem Privatkonkurs, Rechnung gestellt. Es gehe hier nicht, wie von der Steuerverwaltung behauptet, um den Zeitpunkt der Steuerpflicht, sondern schlicht darum, ob das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz auch für die öffentliche Hand als Gläubiger dritter Klasse gelte oder nicht.