Die Steuern für die Periode vom 1. Januar bis 16. Juni 2006 seien zu erlassen, da es die Steuerverwaltung Basel-Landschaft versäumt habe, ihre Forderungen im Zuge des Konkursverfahrens geltend zu machen. Zur Begründung machte der Pflichtige geltend, dass ihm aufgrund eines Stellenwechsels mit damit verbundener Lohnreduktion und der Scheidung, die weiteren monatlichen Zahlungen nicht mehr möglich gewesen seien, weshalb er Privatkonkurs habe anmelden müssen. Deshalb gelange hier Art. 161 Abs. 4 lit. d DBG zur Anwendung. Gemäss Nachfrage beim Konkursamt