Die Konkursforderung setzt in sachlicher Beziehung einen persönlichen Anspruch des Gläubigers gegenüber dem Schuldner voraus. Dies trifft bei der Steuerforderung stets zu, unbekümmert darum, ob der Schuldner als Steuerpflichtiger, als solidarisch Mitverpflichteter oder als Steuerbürge in Anspruch genommen wird. In zeitlicher Beziehung gehört zu den Erfordernissen der Konkursforderung, dass diese vor der Konkurseröffnung entstanden ist, was dann zutrifft, wenn zur Zeit der letztern Rechtsgrund und Entstehungsgrund der Forderung bereits vorhanden waren.