d StG somit der Durchsetzung des materiellen Rechts zu dienen und es ist demzufolge im Falle des Konkurses auf diesen Zeitpunkt eine Zwischentaxation vorzunehmen. 4. Schliesslich sind auch die bundesrechtlichen Regelungen über Schuldbetreibung und Konkurs zu beachten. Im Konkursverfahren wird das ganze Vermögen des Betroffenen zugunsten aller Schulden, liquidiert und der Erlös an die Gläubiger verteilt, wobei dem Schuldner bzw. vorliegend dem Pflichtigen dadurch die Möglichkeit verschafft werden soll, sich wirtschaftlich zu erholen und wieder von vorne zu beginnen. a) Gemäss Art.