Der Wortsinn von Art. 17 StHG ist nicht eindeutig, denn es fehlt ein Wörtchen wie "nur", das eine abschliessende Aufzählung nahe legen würde, oder ein anderer sprachlicher Hinweis, der deutlich auf eine beispielhafte Aufzählung schliessen liesse. Als im gleichen Mass konkretisierungsbedürftig erweist sich der Wortsinn von Art. 45 DBG. Die Botschaft zur Steuerharmonisierung enthält keine Ausführungen zum heutigen Art. 17. In der Gesetzgebungsphase hatten weder der Bundesrat noch der Nationalrat Anlass sich mit dem Zwischenveranlagungsproblem materiell auseinanderzusetzen, da dort vor allem über die Frage der Vereinheitlichung der Festlegung des Bemessungssystems diskutiert wurde.