Aus den Erwägungen: 1. (…) 2. Zunächst ist zu klären, zu welchem Zeitpunkt der Kanton den Anspruch auf die Steuerforderung gegenüber dem Pflichtigen geltend machen kann, bzw. wann die Steuerforderung fällig ist. a) Fälligkeit der Steuerforderung ist der Zeitpunkt, in dem der Steuergläubiger die Erfüllung einer entstandenen Steuerforderung verlangen kann und der Steuerschuldner leisten muss. Dieser Zeitpunkt wird im Gesetz regelmässig genau bestimmt. Er richtet sich nach dem das Steuerobjekt bildenden Sachverhalt. Massgebend ist dabei der Zeitpunkt, in dem die Begründung einer Steuerforderung feststeht.