Der Kanton Basel-Stadt umschreibe dies in § 44 StG BS. Gemäss Nachfrage beim Konkursamt X. am 29. Januar 2008, hätte die Steuerverwaltung Basel-Landschaft ihre Forderungen im Laufe des Konkursverfahrens geltend machen müssen. Gemäss Fachstelle für Schuldenfragen des Kantons Basel-Landschaft in Muttenz und der Schuldenberatungsstelle (Plusminus) des Kantons Basel-Stadt werde bei Privatkonkurs immer pro rata temporis, d.h. für die Periode nach dem Privatkonkurs, Rechnung gestellt.