Kreditzinsen und Kosten werden bis auf weiteres auf Konto Nr. xx lautend auf Frau Z., belastet. Handschriftlich ist vermerkt, dass die Kosten der Wohnung von der Nutzniesserin Frau Z. getragen würden. Ebenfalls bei den eingereichten Belegen befand sich eine Kopie (Auszug) der Bauabrechnung. Aus dieser Abrechnung ist ersichtlich, dass das Objekt mit Nr. yy auf den Namen Y. lautet. Dabei handelt es sich offenbar um die in Frage stehende Wohnung, welche im Eigentum von Frau Y. steht, an der die Pflichtige ein Nutzniessungsrecht hat. Ebenfalls unter den eingereichten Belegen befand sich eine Kopie der Betriebskostenabrechnung, wo wiederum das Objekt mit der Nr. yy auf den Namen Y. lautet.