Bei den daraufhin eingereichten Unterlagen handelt es sich um folgende Belege: einen Kontoauszug der Postfinance, auf den Namen der Rekurrentin lautend. Auf diesen Kontoauszügen ist handschriftlich vermerkt "Mietzahlung auf Kto. v. Frau Z." oder "Miete". Beiliegend auch eine Kopie des Briefes vom 26. Juli 1999 an die Mieterin, welcher belegen sollte, dass die Pflichtige mit Nutzniessungsrecht die Mietzinszahlungen vereinnahmt. Weiter wurde eine Kopie des Vertrages der Festhypothek bei der UBS eingereicht. Unter der Rubrik "Belastungen" ist vermerkt: Kreditzinsen und Kosten werden bis auf weiteres auf Konto Nr. xx lautend auf Frau Z., belastet.