Auch in seinem Schreiben an das Steuergericht vom 26. März 2008 erklärte er, dass wegen seiner akuten Erkrankung anfangs Februar 2008 vom 20. bis 26. Februar und vom 29. Februar bis 19. März 2008 ein Krankenhausaufenthalt nötig gewesen sei und es ihm aufgrund der einige Wochen dauernden Rekonvaleszenz weder möglich sei an der Verhandlung des Steuergerichts teilzunehmen noch die Akten einzusehen. Somit stellt sich im weiteren die Frage, ob der Pflichtige einen Grund zur Wiederherstellung der Frist, um die notwendigen Belege einzureichen, geltend machen kann. a)