Ausserdem wies der Pflichtige darauf hin, dass er infolge einer akuten Krebserkrankung vom 20. Februar 2008 bis 26. Februar 2008 und vom 29. Februar 2008 bis 19. März 2008 im Spital gewesen sei. Er habe eine schwere Operation hinter sich und eine mehrmonatige Chemotherapie vor sich. Da die Rekonvaleszenz noch einige Wochen andauern werde, sei es ihm weder möglich die Akten einzusehen noch an der Verhandlung des Steuergerichts teilzunehmen. Aus den Erwägungen: 1. (…) 2. Ist die Vorinstanz wie in casu auf eine Einsprache nicht eingetreten, hat das Steuergericht praxisgemäss lediglich zu prüfen, ob dieser Nichteintretensentscheid zu Recht erfolgt ist.