Staatssteuer 2005 vom 19. Juli 2007 wurden die Steuerpflichtigen amtlich eingeschätzt. Zudem wurde ihnen eine Ordnungsbusse in der Höhe von Fr. 300.-- auferlegt. 2. Dagegen erhoben die Pflichtigen am 14. August 2007 Einsprache mit der Begründung, der Wertschriftenertrag für das Jahr 2005 betrage lediglich Fr. 545.50. Die Abweichung ergebe sich aus einem Liegenschaftsverkauf im Jahre 2003, wobei die letzte Restzahlung des Kaufpreises inkl. Verzugszins von Fr. 310.15 am 11. Januar 2005 erfolgt sei. Des Weiteren sei für die angefallenen Krankheitskosten ein Abzug analog zu jenem im Jahre 2004 vorzunehmen. Der Einsprache waren die den Wertschriftenertrag betreffenden Belege beigelegt.