Bezüglich der Repräsentationsspesen handle es sich überwiegend um Essens-Spesen, welche in der näheren Umgebung im Ausland, vorwiegend an Sonn- und Montagen angefallen seien. Diese könnten leider nicht akzeptiert werden, da erfahrungsgemäss im Ausland keine Gäste für ihr Restaurant angeworben werden könnten. Zudem könnten aufgrund der eingereichten Belege höchstens Fr. 2'193.85 akzeptiert werden. Diese seien mit dem Pauschalbetrag in Höhe von Fr. 2'700.-- abgedeckt. 3. Gegen diesen Einsprache-Entscheid erhob die Pflichtige mit Schreiben vom 10. Februar 2006 Beschwerde mit der Begründung, das Auto werde an sechs Tagen in der Woche für das Geschäft benötigt.