Für Privatfahrten sei ein Anteil von Fr. 1'800.-- bemessen worden, was jedoch angesichts der knappen Freizeit hoch sei. b) Mit Einsprache-Entscheid vom 10. Januar 2006 wies die Steuerverwaltung die Einsprache mit der Begründung ab, der Privatanteil Autokosten sei gemäss Praxis der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft auf 50 % festzusetzen und von Fr. 1'800.-- auf Fr. 3'822.-- zu erhöhen. Bezüglich der Repräsentationsspesen handle es sich überwiegend um Essens-Spesen, welche in der näheren Umgebung im Ausland, vorwiegend an Sonn- und Montagen angefallen seien.