Die Autokosten wurden mit Fr. 7'643.25 in der Erfolgsrechnung 2004 belastet und mit einem Betrag in Höhe von Fr. 1'800.-- als Privatanteil deklariert. Von der Steuerverwaltung wurde der Privatanteil auf Fr. 3'822.-- festgesetzt. 2.a) Gegen diese Veranlagungsverfügung erhob die Steuerpflichtige mit Schreiben vom 30. Oktober 2005 Einsprache. In der Begründung liess die Steuerpflichtige ausführen, bei den Autokosten handle es sich um geschäftlich notwendige Einkaufsfahrten für das Restaurant X. Sämtliche Lebensmittel sowie Weine seien selbst eingekauft worden. Für Privatfahrten sei ein Anteil von Fr. 1'800.-- bemessen worden, was jedoch angesichts der knappen Freizeit hoch sei. b)