06-042 Repräsentations- und Autospesen bei selbständiger Erwerbstätigkeit Sachverhalt: 1. Mit der definitiven Veranlagungsverfügung Direkte Bundessteuer 2004 vom 30. September 2005 wurde die Beschwerdeführerin mit einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit von je Fr. 83'800.-- eingeschätzt. Dabei wurden die von der Steuerpflichtigen in der Erfolgsrechnung 2004 ausgewiesenen Repräsentations- und Kundenspesen in Höhe von Fr. 9'127.45 nur im Umfang von Fr. 2'700.-- akzeptiert. Die Autokosten wurden mit Fr. 7'643.25 in der Erfolgsrechnung 2004 belastet und mit einem Betrag in Höhe von Fr. 1'800.-- als Privatanteil deklariert.