Die Teilnahme am Wohnsparplan hat nicht den Zweck, sich kurzfristig steuerliche Vorteile zu sichern, sondern über 10 Jahre hinweg das Kapital im Hinblick auf einen Eigentumserwerb zu äufnen. Ein Unterbruch dieser Laufzeit aufgrund eines Wegzugs ins Ausland läuft dem Ziel sich spätestens nach Ablauf der maximal 12 Jahre in der Schweiz Wohneigentum zu erwerben, klar zuwider, stellt eine zweckwidrige Verwendung des Kapitals dar und verdient daher auch keinerlei steuerliche Begünstigung.