Schliesslich hat auch der kantonale Gesetzgeber nicht die Absicht gehabt die Wirtschaft über die Grenzen, sondern lediglich innerhalb der Schweiz, zu fördern. Das Argument, bis Ende September 2005 in der Schweiz wohnhaft gewesen zu sein, wobei die Nachbesteuerung somit erst ab dem 1. Oktober 2005 in Betracht komme, kann vorliegend nicht gehört werden. Die Teilnahme am Wohnsparplan hat nicht den Zweck, sich kurzfristig steuerliche Vorteile zu sichern, sondern über 10 Jahre hinweg das Kapital im Hinblick auf einen Eigentumserwerb zu äufnen.