"Belassen des Bausparabzugs" ergänzt, welche es insbesondere dem Kanton Basel-Landschaft ermöglichte, sein Modell für steuerlich begünstigtes Bausparen einstweilen, d.h. befristet bis Ende 2004 weiterzuführen. Aufgrund noch hängiger parlamentarischer Initiativen welche sich mit der Problematik des Bausparens befassen, hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschlossen, übergangsweise den Bausparabzug auch für das Jahr 2005 zum Abzug zuzulassen. Ein Entscheid des Parlaments steht bis heute noch aus, weshalb auch für die Jahre 2006 und 2007 die Übergangslösung gilt.