08-041 Steuerliche Auswirkungen auf die Behandlung von Bausparrücklagen bei Wegzug ins Ausland Sachverhalt: 1. Der Pflichtige zahlte seit 2003 bei der Bank A. in den Wohnsparplan ein. Bis zum 30. September 2005 war er in der Gemeinde X. wohnhaft und zog per 1. Oktober 2005 nach Z. (D). 2. Mit definitiver Staatssteuerveranlagung 2005 vom 26. April 2007 wurde eine Nachbesteuerung des Wohnsparplans vorgenommen und die Abzüge für Bausparrücklagen und Zinsen auf Bausparrücklagen gestrichen. 3. Dagegen erhob der Pflichtige mit Schreiben vom 8. Mai 2007 Einsprache mit den Begehren, es sei der volle Abzug in Höhe von Fr. 24'768.-- für Bausparrücklagen und die entsprechenden Zinsen zu gewähren.