Entscheid des Steuergerichts Basel-Landschaft vom 30. Mai 2008 (041/2008) Bei einem Wegzug ins Ausland unterliegt das in den Wohnsparplan eingezahlte Kapital einer Nachbesteuerung, da mit der Aufgabe des Wohnsitzes in der Schweiz die wirtschaftsfördernde Wirkung von Bausparrücklagen unterlaufen wird. Im Weiteren muss es sich gemäss § 29 bis Abs. 1 StG um die Beschaffung von erstmaligem, ausschliesslich und dauernd selbstgenutztem Wohneigentum in der Schweiz handeln.